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   LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15   

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https://dejure.org/2016,5932
LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 (https://dejure.org/2016,5932)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 (https://dejure.org/2016,5932)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. März 2016 - L 15 SF 109/15 (https://dejure.org/2016,5932)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 SF 72/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15
    Im Folgenden hat die Staatskasse auf die Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Kostensenats im Beschluss vom 19.05.2015 (Az.: L 15 SF 72/14 E) hingewiesen; die Erledigungsgebühr könne nicht zustehen.

    Der Senat hat jüngst bereits in seinem Grundsatzbeschluss vom 19.05.2015, Az.: L 15 SF 72/14 E, unter Bezugnahme auf den früheren Beschluss vom 07.02.2011 (Az.: L 15 SF 57/09 B) die Voraussetzungen für das Entstehen der Gebühr dargelegt.

    Der Senat hat in seinem oben genannten Beschluss vom 19.05.2015 (Az.: L 15 SF 72/14 E) auch deutlich gemacht, dass der öffentlich-rechtliche Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse mangels anders lautender gesetzlicher Anordnung nicht subsidiär gegenüber Ansprüchen ist, die dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit gegen den zur Kostentragung verpflichteten anderen Beteiligten zustehen.

  • LSG Bayern, 07.02.2011 - L 15 SF 57/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15
    (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats vom 07.02.2011, Az. L 15 SF 57/09 B).

    Der Senat hat jüngst bereits in seinem Grundsatzbeschluss vom 19.05.2015, Az.: L 15 SF 72/14 E, unter Bezugnahme auf den früheren Beschluss vom 07.02.2011 (Az.: L 15 SF 57/09 B) die Voraussetzungen für das Entstehen der Gebühr dargelegt.

  • LSG Bayern, 17.07.2015 - L 15 SF 201/14

    Entstehung einer Einigungsgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15
    Nach der Rechtsprechung des Kostensenats (Beschluss vom 17.07.2015, Az.: L 15 SF 201/14 E) bestehe durchaus Anlass für die Vermutung, dass ein Vorsitzender des jeweiligen Spruchkörpers der Sozialgerichtsbarkeit in der Sitzungsniederschrift die prozessbeendenden Erklärungen von Parteien in materiell zutreffender Weise bezeichne; ein protokolliertes Anerkenntnis bleibe also ein solches.

    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden (vgl. Beschluss vom 17.07.2015, Az.: L 15 SF 201/14 E) und worauf die Staatskasse zu Recht hingewiesen hat, besteht durchaus Anlass für die Vermutung, dass ein Vorsitzender des jeweiligen Spruchkörpers der Sozialgerichtsbarkeit in der Sitzungsniederschrift die prozessbeendigenden Erklärungen von Parteien in materiell zutreffender Weise bezeichnet.

  • LSG Bayern, 02.12.2015 - L 15 SF 133/15

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15
    Im Hinblick auf die im vorliegenden Fall weitreichenden Rechtsfolgen der Heranziehung des Grundsatzes von Treu und Glauben, nämlich die völlige Verweigerung der Auszahlung der Rechtsanwaltsvergütung als Konsequenz der vorausgegangenen Prozesshandlungen im Hauptsacheverfahren, sieht das Gericht grundsätzlich eine eindeutige gesetzliche Regelung als erforderlich an (anders als etwa in den Fällen, in denen die Staatskasse die Auszahlung der Vergütung nur deshalb zurückstellt bzw. verweigert, weil der Rechtsanwalt die erforderlichen Angaben - vgl. z. B. den Beschluss des Senats vom 02.12.2015, Az.: L 15 SF 133/15 - noch nicht gemacht hat).
  • LSG Bayern, 12.01.2016 - L 15 SF 47/15

    Gebührenermäßigung gemäß Nr. 7111 KV GKG bei Klagerücknahme

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15
    In einem solchen Fall kann der Grundsatz, dass im Kostenansatzverfahren keine Überprüfung einer richterlichen Entscheidung durch den Kostenbeamten zu erfolgen hat (vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 12.01.2016, Az.: L 15 SF 47/15), nicht greifen.
  • SG Berlin, 13.05.2015 - S 133 SF 6211/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verzicht auf

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15
    Im Hinblick auf den protokollierten Verzicht auf die Kostenerstattung bestehe für die Beschwerdeführerin und Beschwerdegegnerin zu 1. kein Anspruch auf Vergütung aus der Staatskasse; die Staatskasse hat insoweit auf den Beschluss des SG Berlin vom 13.05.2015 (Az.: S 133 SF 6211/13 E) verwiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr;

    Die förmliche Bezeichnung wird nur dann nicht maßgeblich sein können, wenn sie offensichtlich unzutreffend ist (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14

    Ablichtung einer gesamten Akte - Grundsatz der Effizienz

    Vielmehr handelt es sich vorliegend um einen Vergleichsabschluss (vgl. die Entscheidung des Senats vom 09.03.2016, Az.: L 15 SF 109/15).
  • LSG Bayern, 27.06.2017 - L 15 VG 16/11

    Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Soweit die Klägerseite das Prinzip von Treu und Glauben, den Aspekt der langen Verfahrensdauer und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bemüht, um zu einem Versorgungsanspruch bereits vor Oktober 1996 zu gelangen, kann der Senat dem nicht folgen (zum "Griff in die Zauberkiste des § 242 BGB" vgl. bereits den Beschluss des Senats vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15, mit Verweis auf Staudinger/Olzen/Looschelders, 2015, BGB, § 242, Rdnrn. 1 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17

    Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr

    Die förmliche Bezeichnung wird nur dann nicht maßgeblich sein können, wenn sie offensichtlich unzutreffend ist (Beschluss des Senats vom 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Bayern, Beschluss vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

    Die bloße Annahme eines Anerkenntnisses reicht nicht aus, um die Erledigungsgebühr auszulösen; wie auch bei einer Klagerücknahmeerklärung liegt darin noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (Beschluss des BayLSG vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 -, juris.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 7 AS 15/17

    Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren; Vereitelung eines

    Der Senat hat bereits entschieden, dass es nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur Treu und Glauben nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 242 BGB widerspricht, wenn der Rechtsanwalt aus der Staatskasse auf Grund der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung eine Vergütung fordert, obwohl er oder der Mandant entgegen der gesetzlichen Verpflichtung aus § 59 RVG, die Staatskasse bei der Beitreibung von auf sie übergegangenen Ansprüchen gegen einen potentiell erstattungspflichtigen Dritten zu unterstützen (vgl. zu dieser Verpflichtung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. April 2008 - L 1 B 33/07 AL), dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und vielmehr ohne hinreichenden sachlichen Grund einen solchen Erstattungsanspruch sogar von vornherein unmöglich gemacht hat (Beschluss des Senats vom 3. Mai 2019 - L 7 AS 12/17 B - juris; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 2008, - L 20 B 59/08 SO - juris; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 9. Mai 1997, - 11 W 1452/97 - juris; SG Berlin, Beschluss vom 13. Mai 2015 - S 133 SF 6211/13 E - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2016 - L 15 SF 109/15 - juris ; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage 2015, § 55 Rn. 55; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 59 Rn. 15).
  • LSG Bayern, 06.02.2019 - S 18 AS 520/12

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

    Die bloße Annahme eines Anerkenntnisses reicht nicht aus, um die Erledigungsgebühr auszulösen; wie auch bei einer Klagerücknahmeerklärung liegt darin noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (Beschluss des BayLSG vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 -, juris.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2019 - L 7 AS 12/17

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur widerspricht es Treu und Glauben nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 242 BGB, wenn der Rechtsanwalt aus der Staatskasse auf Grund der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung eine Vergütung fordert, obwohl er oder der Mandant entgegen der gesetzlichen Verpflichtung aus § 59 RVG, die Staatskasse bei der Beitreibung von auf sie übergegangenen Ansprüchen gegen einen potentiell erstattungspflichtigen Dritten zu unterstützen (vgl. zu dieser Verpflichtung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. April 2008 - L 1 B 33/07 AL), dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und vielmehr ohne hinreichenden sachlichen Grund einen solchen Erstattungsanspruch sogar von vornherein unmöglich gemacht hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 2008, - L 20 B 59/08 SO - juris; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 9. Mai 1997, - 11 W 1452/97 - juris; SG Berlin, Beschluss vom 13. Mai 2015 - S 133 SF 6211/13 E - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2016 - L 15 SF 109/15 - juris ; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage 2015, § 55 Rn. 55; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 59 Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2019 - L 7 AS 2/18
    Der Senat hat bereits entschieden, dass es nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur Treu und Glauben nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 242 BGB widerspricht, wenn der Rechtsanwalt aus der Staatskasse auf Grund der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung eine Vergütung fordert, obwohl er oder der Mandant entgegen der gesetzlichen Verpflichtung aus § 59 RVG, die Staatskasse bei der Beitreibung von auf sie übergegangenen Ansprüchen gegen einen potentiell erstattungspflichtigen Dritten zu unterstützen (vgl. zu dieser Verpflichtung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. April 2008 - L 1 B 33/07 AL), dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und vielmehr ohne hinreichenden sachlichen Grund einen solchen Erstattungsanspruch sogar von vornherein unmöglich gemacht hat (Beschlüsse des Senats vom 3. Mai 2019 - L 7 AS 12/17 B - juris - und vom 29. Oktober 2019 - L 7 As 15/17 B - juris; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 2008, - L 20 B 59/08 SO - juris; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 9. Mai 1997, - 11 W 1452/97 - juris; SG Berlin, Beschluss vom 13. Mai 2015 - S 133 SF 6211/13 E - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2016 - L 15 SF 109/15 - juris (allerdings mit der Einschränkung, dass die Beeinträchtigung der Staatskasse durch das Handeln des Rechtsanwalts oder des Mandanten ohne sachlichen Grund "auf der Hand liegen" müsse); Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage 2015, § 55 Rn. 55; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 59 Rn. 15).
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